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Sozialversicherung

Diese Dimension bewertet das Unternehmensrisiko, dass der vorübergehend im Ausland tätige Mitarbeiter im Zielland sozialversichert wird und/oder aus dem Geltungsbereich der Sozialversicherung des Heimatlandes herausfällt, was beides nicht wünschenswert ist. 

Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein rechtliches Abkommen zwischen zwei oder mehreren Ländern, das die Regeln und Vorschriften für die Sozialversicherungsleistungen und den Versicherungsschutz für Personen festlegt, die in ein anderes Land ziehen oder dort arbeiten. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Menschen ihre Sozialversicherungsleistungen verlieren oder doppelt versichert sind, wenn sie in einem anderen Land arbeiten oder leben.

Folgen

  • Sozialversicherungsbeiträge von 5.000€ bis 15.000€
  • Verwaltungsverpflichtungen von bis zu mehr als 5.000€  
  • Bußgelder und Zinsen

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