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So behandelt WorkFlex Meldungen von entsandten Arbeitnehmern (PWD)

Wie WorkFlex sich um PWD-Meldungen kümmert

Pieter Manden

Co-Founder

Meldungen von entsandten Beschäftigten, auch als PWD-Meldepflichten oder EU-Meldepflichten bekannt, beziehen sich auf die Vorgaben der EU-Richtlinie über entsandte Arbeitnehmer (PWD). Diese Meldungen betreffen die Registrierung von Personen, die vorübergehend aus einem anderen Land entsandt werden, sei es für Geschäftsreisen oder vorübergehende Auslandseinsätze.

Das Ziel der PWD-Richtlinie ist es, Sozialdumping zu verhindern, indem die Rechte und Arbeitsbedingungen von ausländischen Beschäftigten in der EU geschützt werden. In diesem Fall haben die Beschäftigten die Auslandsreise privat initiiert und gelten daher nicht als entsandt, weshalb eine PWD-Meldung nicht erforderlich ist. Belgien bildet hier eine Ausnahme, da es die Richtlinie in nationales Recht überführt hat, welches eine umfassendere Definition von entsandten Beschäftigten beinhaltet. Weitere Informationen finden Sie in diesem WorkFlex-Whitepaper.

PWD-Meldungen sind verpflichtend, und die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Geldbußen von bis zu 500.000 Euro sowie nichtfinanzielle Sanktionen wie mehrjährige Beschränkungen der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land. Die Durchsetzung dieser Vorschriften variiert jedoch von Land zu Land. Ebenso unterscheiden sich die Anforderungen an den genauen Inhalt der Registrierung sowie die Art und Weise, wie diese bei den lokalen Behörden eingereicht werden muss. Die meisten Länder bieten Online-Portale oder zumindest ein Online-Verfahren für PWD-Meldungen an. In einigen Ländern gibt es jedoch kein (Online-) Verfahren, um diese Meldungen durchzuführen. Darüber hinaus haben einige Länder den Prozess so komplex gestaltet, dass die Durchführung von PWD-Meldungen praktisch unmöglich ist. In Polen beispielsweise ist eine lokale Registrierung der Entsendung erforderlich, und die gesamte Korrespondenz muss auf Papier und in der Landessprache erfolgen. Ein möglicher Grund für fehlende oder komplizierte Verfahren könnte sein, dass Sozialdumping — das ursprüngliche Ziel der PWD — in diesen Ländern weniger relevant ist. Es ist daher wenig überraschend, dass die Meldepflicht in solchen Ländern kaum durchgesetzt wird. Diese Länder können daher als Länder mit geringem Risiko betrachtet werden.

Betrachtet man die folgende Abbildung, so sind die Länder mit niedrigem Risiko am unteren Rand enthalten. In der Praxis melden Arbeitgeber in Ländern mit niedrigem Risiko keine Meldungen an. Dies gilt auch für WorkFlex. Wie die Abbildung zeigt, gilt unser sogenannter Versicherungsschutz ohne Risiko jedoch für Reisen, die kürzer sind (1 bis 5 Tage) und in Spanien bis zu 8 Tagen. Das bedeutet, dass WorkFlex schützt Kunden indem wir alle Bußgelder erstatten, die aufgrund der Nichteinhaltung von PWD-Meldungen in diesen Ländern mit geringem Risiko bei den meisten Geschäftsreisen anfallen. Die Abbildung, die über den Ländern mit niedrigem Risiko liegt, zeigt die anderen Länder, in denen eine Meldung von Personen mit Behinderungen erforderlich ist. In all diesen 24 Ländern mit hohem Risiko WorkFlex führt immer PWD-Benachrichtigungen aus als Teil des Reiseabonnements. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Bestätigung der Benachrichtigung wird auf die WorkFlex-Plattform hochgeladen. Die Kombination von PWD-Benachrichtigungen in so vielen Ländern und der Bereitstellung eines risikofreien Versicherungsschutzes für alle anderen Länder sollte den Vorschriften entsprechen decken 98% aller Geschäftsreisen ab.

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