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So behandelt WorkFlex Meldungen von entsandten Arbeitnehmern (PWD)

Wie WorkFlex sich um PWD-Meldungen kümmert

Pieter Manden

Co-Founder

Meldungen von entsandten Arbeitnehmern — oder PWD-Meldepflichten, auf Deutsch EU-Meldepflichten — sind Meldungen zu der EU-Richtlinie über entsandte Arbeitnehmer (PWD). Diese Benachrichtigungen betreffen Registrierungen von Mitarbeitern, die vorübergehend aus einem anderen Land zur Arbeit geschickt werden, z. B. als Geschäftsreisender oder Expat.

Ziel der PWD ist es, Sozialdumping zu verhindern, indem die Rechte und Arbeitsbedingungen billigerer ausländischer Arbeitnehmer in der EU geschützt werden. Die Arbeitnehmer haben die Auslandsreise privat initiiert, werden also nicht entsandt, und eine Meldung von PWD ist nicht erforderlich. Belgien stellt hier eine Ausnahme dar, da es die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, das eine umfassendere Definition von entsandten Arbeitnehmern enthält. Weitere Informationen finden Sie unter dieses WorkFlex-Whitepaper.

PWD-Meldungen sind verpflichtend. Nichteinhaltung kann dazu führen Bußgelder bis zu 500.000€, sowie nichtfinanzielle Strafen wie mehrjährige Beschränkungen für die Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land. Wie strikt dies durchgesetzt wird, ist von Land zu Land unterschiedlich. Was ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich ist, ist der genaue Inhalt der Registrierung und die Art und Weise, wie sie bei den lokalen Behörden eingereicht wird. Die meisten Länder bieten Online-Portale oder zumindest ein Online-Verfahren für PWD-Benachrichtigungen an. In einigen Ländern gibt es jedoch kein (Online-) Verfahren, um sie zu erledigen. Außerdem haben einige Länder den Prozess so komplex gestaltet, dass es praktisch unmöglich ist, PWD-Meldungen vorzunehmen. In Polen beispielsweise ist eine lokale Registrierung der Entsendung (Einrichtung) erforderlich, und die gesamte Korrespondenz muss auf Papier in der Landessprache erfolgen. Ein offensichtlicher Grund für einen nicht existierenden oder komplexen Prozess ist, dass Sozialdumping — das ursprüngliche Ziel der PWD — in diesen Ländern nicht sehr relevant ist. Es überrascht nicht, dass diese Länder die Meldepflicht auch kaum durchsetzen. Daher können diese Länder als Länder mit geringem Risiko eingestuft werden.

Betrachtet man die folgende Abbildung, so sind die Länder mit niedrigem Risiko am unteren Rand enthalten. In der Praxis melden Arbeitgeber in Ländern mit niedrigem Risiko keine Meldungen an. Dies gilt auch für WorkFlex. Wie die Abbildung zeigt, gilt unser sogenannter Versicherungsschutz ohne Risiko jedoch für Reisen, die kürzer sind (1 bis 5 Tage) und in Spanien bis zu 8 Tagen. Das bedeutet, dass WorkFlex schützt Kunden indem wir alle Bußgelder erstatten, die aufgrund der Nichteinhaltung von PWD-Meldungen in diesen Ländern mit geringem Risiko bei den meisten Geschäftsreisen anfallen. Die Abbildung, die über den Ländern mit niedrigem Risiko liegt, zeigt die anderen Länder, in denen eine Meldung von Personen mit Behinderungen erforderlich ist. In all diesen 24 Ländern mit hohem Risiko WorkFlex führt immer PWD-Benachrichtigungen aus als Teil des Reiseabonnements. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Bestätigung der Benachrichtigung wird auf die WorkFlex-Plattform hochgeladen. Die Kombination von PWD-Benachrichtigungen in so vielen Ländern und der Bereitstellung eines risikofreien Versicherungsschutzes für alle anderen Länder sollte den Vorschriften entsprechen decken 98% aller Geschäftsreisen ab.

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