G35: Die Auslandsuntersuchung, die Gesundheit und Sicherheit bei Arbeitseinsätzen weltweit schützt
Wer beruflich ins Ausland reist, erlebt nicht nur neue Länder und Kulturen – oft warten auch völlig andere klimatische, hygienische und medizinische Bedingungen. Damit Beschäftigte unter solchen Umständen sicher arbeiten können, gibt es in Deutschland die arbeitsmedizinische Untersuchung G35. Seit über vier Jahrzehnten ist sie ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge bei Auslandseinsätzen und sorgt dafür, dass Belastungen früh erkannt und Risiken vermieden werden.
Was genau ist die G35?
Die G35 - offiziell "Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Auslandsaufenthalten unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen" - richtet sich an Personen, die in Regionen arbeiten, in denen außergewöhnliche Umweltbedingungen herrschen. Dazu zählen:
- tropische und subtropische Länder
- Gebiete mit hoher Luftfeuchtigkeit oder extremen Temperaturen
- Regionen mit erhöhter Infektionsgefahr
- Hochgebirge
- subpolare und polare Zonen
- Länder mit eingeschränkter medizinischer Versorgung oder schwierigen Hygienestandards
Besonders häufig wird die G35 beispielsweise bei Einsätzen in der Entwicklungszusammenarbeit, in technischen Berufen, im diplomatischen Dienst oder bei langfristigen internationalen Projekten notwendig.
Warum wird die G35 gebraucht?
Auslandseinsätze können den Körper stark beanspruchen. Klimatische Extrembedingungen, schwankende hygienische Standards oder medizinisch schlecht versorgte Regionen stellen Belastungen dar, die im Heimatland kaum auftreten. Die G 35 dient insbesondere dazu:
- gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen
- Mitarbeitende über klimatische und gesundheitliche Belastungen aufzuklären
- vorbeugende Maßnahmen vorzubereiten, etwa Impfungen oder Prophylaxen
- Infektionen, Kreislaufprobleme oder Anpassungsschwierigkeiten zu vermeiden
Ihr zentrales Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein Aufenthalt im Ausland keine vermeidbaren gesundheitlichen Schäden verursacht und, dass Menschen, die im Ausland arbeiten, gesundheitlich ausreichend geschützt und vorbereitet sind.
Wie läuft eine G35 ab?
Die Untersuchung besteht aus mehreren Bausteinen, die je nach Einsatzort und Dauer unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich gehören dazu:
1. Medizinische Beratung
Vor jedem Auslandsaufenthalt findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Es behandelt u. a.:
- klimatische Belastungen wie Hitze, Feuchtigkeit oder Höhe
- hygienische Bedingungen vor Ort
- medizinische Infrastruktur
- notwendige Impfungen oder Malaria-Prophylaxe
- Verhaltensregeln zur Gesundheitsprävention
Diese Beratung ist verpflichtend und wird dokumentiert.
2. Erstuntersuchung
Für Einsätze von mehr als drei Monaten pro Jahr ist vor der ersten Ausreise eine vollständige arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben.
Dabei werden unter anderem Vorerkrankungen, Belastbarkeit, Impfstatus und mögliche Risiken bewertet.
Eine erneute Erstuntersuchung ist nicht erforderlich, wenn die letzte Rückkehruntersuchung weniger als ein Jahr zurückliegt, das Beratungsgespräch findet aber immer statt.
3. Nachuntersuchungen
Bei längeren Auslandstätigkeiten wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob gesundheitliche Risiken oder Belastungen entstanden sind.
Vorgesehen sind Folgeuntersuchungen nach 24 bis 36 Monaten.
4. Rückkehruntersuchung
Nach einem Auslandseinsatz von mindestens einem Jahr müssen Beschäftigte innerhalb von acht Wochen zur Rückkehruntersuchung.
Dabei wird untersucht, ob gesundheitliche Veränderungen eingetreten sind, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt stehen könnten.
Zusätzliche Untersuchungen können sinnvoll sein, etwa bei:
- längerer Krankheit während des Auslandsaufenthalts
- Wechsel in eine klimatisch stark abweichende Region
- Wunsch der betroffenen Person
Wer führt die G35 durch?
Die Untersuchung darf ausschließlich von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden:
- Fachärzte für Arbeitsmedizin
- Ärzte mit Zusatzqualifikation Betriebsmedizin
- Ärzte mit Zusatzqualifikation Tropenmedizin
Damit wird sichergestellt, dass die Untersuchung sowohl arbeitsmedizinisch fundiert als auch auf tropen- und reisespezifische Risiken abgestimmt ist.
Wie hängt die G35 mit der Unfallversicherung zusammen?
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland schützt Beschäftigte grundsätzlich auch bei zeitlich begrenzten Auslandseinsätzen, sofern ein deutsches Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Dieser Schutz gilt insbesondere:
- in EU- und EWR-Staaten (meist bis zu 24 Monate)
- in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie Brasilien, Israel, Marokko, Québec, Serbien oder der Türkei
In allen anderen Staaten kann eine besondere Auslandsversicherung abgeschlossen werden.
Für Familienangehörige besteht kein Versicherungsschutz, ebenso wenig für private Erkrankungen oder Unfälle. Dafür wird eine private Auslandskranken- und Unfallversicherung empfohlen.
Warum die G35 immer noch unverzichtbar ist?
In einer globalen Arbeitswelt gewinnt die G35 weiter an Bedeutung. Sie schützt Beschäftigte in Regionen, in denen Klima, medizinische Versorgung oder Infektionsrisiken erhebliche Herausforderungen darstellen können. Gleichzeitig unterstützt sie Unternehmen dabei, gesundheitliche Risiken zu minimieren und Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.
Ihr Wert liegt nicht nur darin, dass sie Pflicht ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, sondern darin, dass sie ganz konkret dazu beiträgt, Menschen auf anspruchsvolle Auslandseinsätze vorzubereiten und sie während und nach ihrer Tätigkeit medizinisch abzusichern.

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