A1-Zertifikat & CoC
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Versicherung
Visum
A1-Bescheinigung & CoC
Unsere All-in-One Software beantragt A1-Bescheinigungen automatisch
LÖSUNG
OPTIMIERTER PROZESS
Ob Geschäftsreise, Entsendung oder Workation: Durch die Integration in HRIS und Reisebuchungstools werden die erforderlichen Dokumente automatisch ausgestellt, sodass Sie Zeit und Ressourcen sparen.
WELTWEITE ABDECKUNG
Mit Hilfe von A1-Zertifikaten und CoCs stellt WorkFlex die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften in 25+ Ländern sicher, darunter Deutschland, Großbritannien, die Niederlande, die Schweiz und die USA. Das WorkFlex-Sozialversicherungszertifikat bietet globalen Schutz und gewährleistet die Sicherheit der Mitarbeitenden, egal wohin sie reisen.
ALL-IN-ONE-COMPLIANCE-SOFTWARE
Es gilt zahlreiche Risiken zu prüfen, denn jede Reise ist individuell. Mit WorkFlex erhalten Sie Unterstützung durch automatisierte Compliance-Risikobewertungen, EU-Meldungen, Reisekrankenversicherungen, Visa und mehr.
Compliance auf Knopfdruck! Die All-in-one Software von WorkFlex macht's möglich
Die WorkFlex Software beseitigt alle steuerlichen und rechtlichen Risiken von Workations mit wenigen Klicks!
Compliance & internationales Entsendungsmanagement auf Knopfdruck – digital, schnell, effizient
RESSOURCEN
Alle Risiken und Maßnahmen zur Risikominderung rund um Dienstreisen & Workations einfach erklärt
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
Eine A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das die rechtliche Situation in Bezug auf die Sozialversicherung bestätigt, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vorübergehend für den Arbeitgeber in einem anderen Land tätig ist. Die Bescheinigung weist nach, dass die betreffende Person weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes unterliegt und dort ihre Beiträge entrichtet und somit nicht verpflichtet ist, Beiträge im Sozialversicherungssystem des Aufenthaltslandes zu zahlen.
➡️ Erfahren Sie hier mehr.
Jede Person, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet, benötigt eine A1-Bescheinigung. Das gilt für Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Selbstständige, die vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs tätig sind.
Die zentrale Voraussetzung: Sowohl Geschäftsreisen als auch Workations erfordern ab dem ersten Tag der Tätigkeit im Ausland eine A1-Bescheinigung, sobald die Grenze überschritten und mit der Arbeit begonnen wird.
Der entscheidende Unterschied liegt in der beruflichen Tätigkeit. Wer einfach nur Urlaub macht, benötigt keine A1-Bescheinigung. Sobald jedoch eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, greift die A1-Pflicht.
➡️ Erfahren Sie hier mehr.
Einfach gesagt verhindert die A1-Bescheinigung die Anwendung des Territorialitätsprinzips. Sie „stoppt“ die Forderung von Beiträgen durch jedes Land bei nur wenigen Wochen Arbeit. Mit einer A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass während der Reise weiterhin Beiträge in das heimische System gezahlt wurden.
Das ist auch für den Leistungsanspruch entscheidend. Befand sich jemand beispielsweise in Italien, hat aber weiterhin in das deutsche System eingezahlt, möchte diese Person auch Leistungen aus dem deutschen System erhalten, dem System, in das tatsächlich eingezahlt wurde.
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FAQ
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Eine A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das die rechtliche Situation in Bezug auf die Sozialversicherung bestätigt, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vorübergehend für den Arbeitgeber in einem anderen Land tätig ist. Die Bescheinigung weist nach, dass die betreffende Person weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes unterliegt und dort ihre Beiträge entrichtet und somit nicht verpflichtet ist, Beiträge im Sozialversicherungssystem des Aufenthaltslandes zu zahlen.
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Einfach gesagt verhindert die A1-Bescheinigung die Anwendung des Territorialitätsprinzips. Sie „stoppt“ die Forderung von Beiträgen durch jedes Land bei nur wenigen Wochen Arbeit. Mit einer A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass während der Reise weiterhin Beiträge in das heimische System gezahlt wurden.
Das ist auch für den Leistungsanspruch entscheidend. Befand sich jemand beispielsweise in Italien, hat aber weiterhin in das deutsche System eingezahlt, möchte diese Person auch Leistungen aus dem deutschen System erhalten, dem System, in das tatsächlich eingezahlt wurde.
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Jede Person, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet, benötigt eine A1-Bescheinigung. Das gilt für Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Selbstständige, die vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs tätig sind.
Die zentrale Voraussetzung: Sowohl Geschäftsreisen als auch Workations erfordern ab dem ersten Tag der Tätigkeit im Ausland eine A1-Bescheinigung, sobald die Grenze überschritten und mit der Arbeit begonnen wird.
Der entscheidende Unterschied liegt in der beruflichen Tätigkeit. Wer einfach nur Urlaub macht, benötigt keine A1-Bescheinigung. Sobald jedoch eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, greift die A1-Pflicht.
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